Spezielle Versicherungsvereinbarungen
Die individuellste Leistungsvereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherten wird in dieser "Klausel" dargestellt.

Leistungsausschluss:
Aufgrund von Vorerkrankungen können Leistungsinhalte, die regulär in dem beantragten Tarif versichert gewesen wären, für diese eine betreffende Person aus dem Leistungsumfang herausgenommen werden.

Versicherungsmedizinischer Risikozuschlag:
Die Leistungserbringung für bestehende Leiden kann gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Billigungsklausel:
Der in der Police dokumentierte Leistungsumfang weicht von dem im Antrag beantragten Leistungsumfang ab.

Bsp.:

Ein im ersten Jahr Selbständiger beantragt ein Krankentagegeld in Höhe von 80,- € ab dem 15. Tag. Die Versicherungsbedingungen beschränken die Krankentagegeldleistungen für im ersten Jahr Selbständige auf einen Tagessatz von 75,- € .

Die policierte Abweichung gilt als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb einer ihm gesetzten Frist nicht widerspricht.

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer bei der Zusendung des Versicherungsscheines auf die Abweichung, die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist hinweisen, fehlen diese Hinweise ist der ursprüngliche Inhalt des Versicherungsantrags als verbindlich anzusehen.

Ablehnung
Eine Ablehnung des beantragten Versicherungsschutzes erfolgt immer dann, wenn das zu versichernde Risiko so weit von der als versicherbar kalkulierten Risikostruktur abweicht, dass es auch durch Anwendung eines Leistungsausschlusses oder eines versicherungsmedizinischen Risikozuschlags nicht versichert werden kann. Bestimmte Vorerkrankungen führen in der Regel zu einer Ablehung des Versicherungsschutzes.


Seite drucken Diese Seite als E-Mail versenden Diese Seite als Bookmark Zur vorherigen Seite Nach oben
Copyright © ACIO 2024

 

     Home    ::     Sitemap    ::     Datenschutz    ::    AGB    ::    Impressum    ::    Kontakt    
Private Krankenversicherung
   Grundlagen
     Leistungen
    Informationen
   Analysen anfordern
   Online Rechner
  
    FAQ
    Lexikon
 Download
  
    Bedarfsanalyse
   

www.versicherung-vergleiche.de

Aktualisiert am: 19.4.2024