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Speziellen Rechtsgrundlagen in der PKV
Speziellen Rechtsgrundlagen in der PKV
Es gibt Regelungen für das allgemeine Vertragsrecht und zusätzlich
gibt es Regelungen, die die speziellen Versicherungsinhalte betreffen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Sie enthalten die standardisierten Vertragsgrundlagen und beschreiben die eigentlichen Hauptleistungen des Versicherers.
In der privaten Krankenversicherung bestehen diese in der Regel aus den Musterbedingungen:
MB / KK ( Krankheitskostenvollversicherung )
MB / KT ( Krankentagegeldversicherung )
MB / PV ( Pflegepflichtversicherung )
Die Musterbedingungen wurden vom Verband der privaten Krankenversicherer entwickelt, es steht den Unternehmen jedoch frei, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, für das Neugeschäft auch gänzlich andere Regelungen zu verwenden.
Tarifbestimmungen / Tarifbedingungen
In den eigentlichen und von Tarif zu Tarif unterschiedlichen speziellen Tarifbedingungen werden die Abweichungen zu den Musterbedingungen benannt.
Aus den Abweichungen zu den allg. Musterbedingungen ergeben sich dann die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen und den verschiedenen
Versicherungsgesellschaften.
So kann ein Versicherer in drei verschiedenen Tarifwerken drei unterschiedliche Regelungen zur Erstattung im Zahnbereich festlegen.
Tarif 1: |
Zahnbehandlung 100 % |
Zahnersatz 60 % |
Tarif 2: |
Zahnbehandlung 100 % |
Zahnersatz 80 % |
Tarif 3: |
Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 1000,- Euro p.a. zu 100 %
übersteigende Kosten zu 75 % |
Diese Bestimmungen können durch Angaben zu Summenbegrenzungen p.a.,
zu Gebührenordnungen, etc... ergänzt werden.
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Aktualisiert am: 14.12.2024
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