Stationäre Leistungen in der PKV
Stationäre Leistungen in der PKV
Diese Leistungen umfassen im allgemeinen die Behandlung im Krankenhaus. Wenn durch ambulante
ärztliche Behandlung einschließlich häusliche Krankenpflege
das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, haben Versicherte Anspruch
auf stationäre Behandlung. Je nach Tarifwahl besteht auch die Möglichkeit
der Inanspruchnahme des 1- oder 2-Bettzimmers und/oder der privatärztlichen
Behandlung im Krankenhaus (Wahlleistungen).
Im einzelnen gehören die nachfolgenden Punkte zur stationären Behandlung:
Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen
AVB, MB/KK94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen
ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.
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Aktualisiert am: 12.10.2024
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