Private Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Mit Wirkung vom 01.01.1995 wurde neben der sozialen Pflegeversicherung für die in der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherten eine private Pflegepflichtversicherung eingeführt. In ihr haben sich diejenigen Personen kraft Gesetzes zu versichern, die ihr Krankheitsrisiko bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung abgesichert haben. Diese Zuordnung entspricht dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".

Die Verpflichtung zum Abschluß eines privaten Vertrages zur Pflegeversicherung gilt vor allem für Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige und privat krankenversicherte Arbeitnehmer.

In Rahmenbedingungen wurden insbesondere ein Kontrahierungszwang, das Leistungsangebot und die Beitragsgestaltung festgelegt. Diese Bedingungen, die bisher in der privaten Versicherungswirtschaft nicht üblich waren und die auch wesentliche Elemente einer Umlagefinanzierung enthalten, sind vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zur Ausgestaltung einer privaten Pflegepflichtversicherung angeboten worden.

Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/PPV96.


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Aktualisiert am: 14.12.2024