Das Krankentagegeld in der PKV

Das Krankentagegeld in der PKV

Die Krankentagegeldversicherung schützt vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und ist somit eine Verdienstausfallversicherung.

Arbeitnehmer (unselbständig Tätige) können ein Tagegeld bis in Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung (meist 6 Wochen) versichern oder anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens aufstocken.

Bei Selbständigen ist die Verdienstausfallversicherung bis zur Höhe des Nettoeinkommens - entsprechend dem individuellem Bedarf - mit gestaffelten Karenzzeiten (z.B. ab 4., 8., 15., 22., 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit usw.) möglich. Für Ärzte und Zahnärzte, so- wie für Angehörige freier Berufe gelten in der Regel Spezialtarife.

Grundsätzlich wird im Krankentagegeld-Bereich das Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Es wird definiert als Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate. Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es verschiedene Definitionen: z.B. 75 % des Umsatzes oder Bruttoeinnahmen minus zu zahlender Steuer minus zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge gleich Nettoeinkommen. Weiter gefaßte Formulierungen sind anzutreffen. Die wichtigsten Kriterien für die Krankentagegeldversicherung sind:

Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KT94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.


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Aktualisiert am: 29.3.2024