Was heißt Pflegeversicherung?
Was heißt Pflegeversicherung?
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für
die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Maßgeblich für die Höhe der Leistungen ist die ärztlich
festgestellte Stufe der Pflegebedürftigkeit. Das Gesetz unterscheidet
die drei folgenden Pflegestufen:
Pflegestufe I:
Erheblich pflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich
für wenigstens zwei Verrichtungen der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe II:
Schwerpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III:
Schwerstpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch
nachts, der Hilfe bedürfen. In allen drei Pflegestufen muß zusätzlich
mehrmals wöchentlich Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung
notwendig sein.
Copyright © ACIO 2024
Aktualisiert am: 18.4.2024
|