Leistungsdauer
Leistungsdauer
Ist die Leistungsdauer bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
unbegrenzt?
Gem. § 4 (1) AVB, MB/KT94 ergeben sich die Höhe und die Dauer der
Leistungen aus den einzelnen Tarifbestimmungen. Fast alle privaten Krankenversicherer
leisten bei Arbeitsunfähigkeit inzwischen unbegrenzt.
Allerdings endet das Versicherungsverhältnis gem. § 15 b.) AVB,
MB/KT94 mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Danach wird das Tagegeld
längstens noch für 3 Monate geleistet. Sind danach keine Leistungen
aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten, bleibt der Weg zum
Sozialamt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankentagegeld maximal
für 78 Wochen gezahlt.
Copyright © ACIO 2024
Aktualisiert am: 28.3.2024
|