Leistungsdauer

Leistungsdauer

Ist die Leistungsdauer bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit unbegrenzt?

Gem. § 4 (1) AVB, MB/KT94 ergeben sich die Höhe und die Dauer der Leistungen aus den einzelnen Tarifbestimmungen. Fast alle privaten Krankenversicherer leisten bei Arbeitsunfähigkeit inzwischen unbegrenzt.

Allerdings endet das Versicherungsverhältnis gem. § 15 b.) AVB, MB/KT94 mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Danach wird das Tagegeld längstens noch für 3 Monate geleistet. Sind danach keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten, bleibt der Weg zum Sozialamt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankentagegeld maximal für 78 Wochen gezahlt.


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Aktualisiert am: 28.3.2024