KT bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
KT bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
Werden die Karenzzeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeiten bei gleicher
Krankheit zusammengerechnet?
Arbeitsunfähigkeiten, die kürzer als die Karenzzeiten sind, lösen
keinen Leistungsanspruch aus. Bei Eintritt einer neuen Arbeitsunfähigkeit
fängt die Karenzzeit von vorne an. Wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit
aber wegen der gleichen Krankheit eintritt, werden die Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten
zusammengerechnet. Dies ist je nach Tarifwahl und Karenzzeit unterschiedlich
bei den Gesellschaften. Bei einer Karenzzeit von mindestens 6 Wochen, werden
die Zeiten meist zusammengerechnet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Zeiten zusammengerechnet..
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Aktualisiert am: 18.4.2024
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