Ende des Versicherungsverhältnisses in der PKV

Ende des Versicherungsverhältnisses in der PKV

Hat die Versicherungsgesellschaft Ihren Krankenversicherungsantrag angenommen, beginnt in der substitutiven Krankenversicherung ein dem Grunde nach unbefristetes Vertragsverhältnis. Der Versicherer kann Ihnen den Vertrag nicht kündigen, oder den Beitrag nachkalkulieren, nur weil sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und Sie dadurch evtl. ein schlechteres versicherungstechnisches Risiko darstellen.

Sofern Sie bei der Antragstellung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht nachgekommen sind und auch während der Vertragsdauer Ihre Obliegenheiten (z.B. Zahlung des Beitrages) erfüllen, kann Ihnen der Versicherer den Vertrag nicht mehr kündigen.

Dennoch gibt es Gründe, die den Versicherungsnehmer oder den Versicherer dazu veranlassen, den Vertrag zu beenden.

Ordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer kann den bestehenden Vertrag unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres (bei einigen Versicherern abweichend zum Ablauf des Versicherungsjahres) kündigen, sofern eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer (max. 3 Jahre), abgelaufen ist.

Ordentliche Kündigung durch den Versicherer

Um ein Vertragsverhältnis für den Versicherungskunden kalkulierbar zu gestalten verzichten die Versicherer in der substitutiven Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.


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Aktualisiert am: 18.4.2024