Überschußverwendungsquote

Überschußverwendungsquote

Diese Kennzahl gibt an, wieviel die Kunden vom Überschuß (gleich Rohergebnis nach Steuern) eines Versicherungsunternehmens zurückerhalten. Die Quote bezieht sich auf das Rohergebnis nach Steuern. Nach § 4 ÜbschV müssen mindestens 80% des Überschusses an die Versicherten weitergegeben werden. Die konkrete Verwendung dieser Mittel ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, z.B. § 12a VAG, bei dem es um zusätzliche Rückstellungen für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter geht, zum Teil besteht ein Gestaltungsspielraum (s. RfB oder Barausschüttung). Ein kleiner Teil wird zur Auffüllung des Eigenkapitals verwendet. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft, wird davon auch noch die Dividende an die Aktionäre finanziert.

Zur Bewertung der Quote:

Abgesehen davon, wieviel Prozent vom Überschuß an die Versicherten direkt weitergegeben werden, ist diese Quote immer im Zusammenhang mit der absoluten Höhe des Überschusses zu sehen.

Ein Beispiel: 90% von 500.000 Euro sind 450.000 Euro

80% von 750.000 Euro sind 600.000 Euro, also mehr!

Deshalb steht die Überschußverwendungsquote auch im direkten Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäftlichen Ergebnis und der Nettoverzinsung, deren Werte das Rohergebnis nach Steuern bestimmen.


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Aktualisiert am: 19.4.2024